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Jahresabschluss-SOS

Jahresabschluss noch nicht offengelegt?

Ob der Abschluss fertig in der Schublade liegt oder noch gar nicht existiert – wir bringen deine GmbH oder UG wieder auf die sichere Seite. Auch wenn schon Post vom Bundesamt für Justiz da ist.

Ordnungsgeldverfahren läuft bereits? Dann zählt jede Woche: Wer innerhalb der sechswöchigen Nachfrist offenlegt, zahlt kein Ordnungsgeld (ab 2.500 €), sondern nur die Verfahrenskosten von 103,50 €. Melde dich sofort – wir priorisieren solche Fälle.

Abschluss liegt fertig vor

Einreichung zum Festpreis

ab 149€ einmalig

Dein Jahresabschluss ist erstellt und festgestellt – nur die Offenlegung fehlt noch. Wir übernehmen den kompletten technischen Teil.

  • Prüfung von Größenklasse & Offenlegungsumfang
  • Hinterlegung statt Veröffentlichung, wo zulässig
  • Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Einreichungsnachweis als PDF
  • 149 € Hinterlegung (Kleinstgesellschaft) · 199 € Veröffentlichung
  • Einreichung innerhalb von 3 Werktagen nach vollständigem Eingang
Einreichung beauftragen
Abschluss fehlt noch

Komplette Aufarbeitung

Angebotnach Umfang

Buchhaltung liegt zurück, der Abschluss wurde nie erstellt – vielleicht sogar für mehrere Jahre? Genau dafür sind wir da.

  • Aufarbeitung der Buchhaltung, auch mehrere Jahre rückwirkend
  • Belege als Schuhkarton, PDF-Sammlung oder Scan – alles willkommen
  • Jahresabschluss-Erstellung in Zusammenarbeit mit unserem Partner-Steuerbüro
  • Offenlegung aller offenen Jahre inklusive
  • Festes Angebot nach kurzem Erstgespräch
Aufarbeitung anfragen

Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. der Entgelte des Unternehmensregisters (je nach Umfang meist unter 10 €).

Buchhaltung fertig, aber der Jahresabschluss fehlt noch?

Dann buchst du die Abschluss-Erstellung einfach dazu: Unsere Partner-Steuerberatungsgesellschaft erstellt den Jahresabschluss auf Grundlage deiner vorhandenen Buchführung – ohne Prüfung der Buchführung und ohne Bescheinigung, die Verantwortung für die zugrunde liegende Buchhaltung bleibt bei der Gesellschaft. Du bekommst ein festes Angebot nach kurzer Durchsicht, die Offenlegung ist dann inklusive.

Abschluss-Erstellung anfragen

So läuft die Einreichung ab

1

Unterlagen schicken

Du lädst deinen fertigen Jahresabschluss hoch oder schickst ihn per E-Mail. Dazu ein paar Eckdaten: Firma, Geschäftsjahr, Handelsregisternummer.

2

Wir prüfen Größenklasse & Umfang

Wir stellen fest, was deine Gesellschaft offenlegen muss – bei Kleinstgesellschaften reicht die verkürzte Bilanz als Hinterlegung, die nicht öffentlich einsehbar ist.

3

Einreichung + Nachweis

Wir übermitteln ans Unternehmensregister und du bekommst den Einreichungsnachweis als PDF – für deine Ablage und, falls nötig, fürs Bundesamt für Justiz.

Zur Beauftragung gehört ein kurzes Auftragsformular (PDF) mit deiner Bestätigung als Geschäftsführung – einmal ausfüllen, unterschreiben, fertig.

Häufige Fragen zur Offenlegung

Wer muss überhaupt offenlegen?

Jede GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG muss ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen – auch ohne Umsatz, auch als ruhende Gesellschaft.

Was passiert, wenn ich es nicht mache?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein: Androhung mit sechswöchiger Nachfrist, danach Ordnungsgeld ab 2.500 €. Wird weiter nicht offengelegt, wiederholt sich das Verfahren – aussitzen funktioniert nicht.

Ich habe schon Post vom Bundesamt für Justiz. Ist es zu spät?

Nein. Wer innerhalb der sechswöchigen Nachfrist offenlegt, zahlt kein Ordnungsgeld, nur die Verfahrenskosten von 103,50 €. Diese Frist ist entscheidend – melde dich am besten sofort.

Muss meine Bilanz dann öffentlich im Internet stehen?

Kleinstgesellschaften (die meisten kleinen GmbHs und UGs) können statt der Veröffentlichung die dauerhafte Hinterlegung wählen: Der Abschluss ist dann nicht frei abrufbar. Wir wählen automatisch die günstigste zulässige Variante.

Was ist mit Handelsregister und Bundesanzeiger?

Der Jahresabschluss geht seit 2022 ans Unternehmensregister (betrieben vom Bundesanzeiger Verlag). Das Handelsregister ist davon getrennt – dort ändert sich durch die Offenlegung nichts.

Kann ich das nicht selbst machen?

Klar. Du brauchst dafür eine Registrierung auf der Publikations-Plattform samt elektronischer Identifizierung (plane dafür einige Tage ein), die richtige Auftragsart je Geschäftsjahr und die richtige Wahl beim Offenlegungsumfang – wählst du dort falsch, stehen deine Zahlen dauerhaft öffentlich im Netz. Wenn du das lieber in zehn Minuten abgeben willst: genau dafür gibt es diesen Service.

Die Übermittlung deines fertigen Jahresabschlusses ans Unternehmensregister ist eine organisatorische Dienstleistung nach den Vorgaben des Abschlusserstellers. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und die steuerliche Beratung erfolgen in Zusammenarbeit mit unserem Partner-Steuerbüro.

Bereit für stressfreie Buchhaltung?

15–20 Minuten, unverbindlich und kostenlos. Danach weißt du genau, wie es weitergehen kann.